Details
Tätigkeiten: Wo man täglich einen Gang zulegen kann
Automobil-Fachmänner erledigen selbstständig Service- und Unterhaltsarbeiten in ihrem Gebiet:
Am Motor: Schmierung, Kühlung, Motorsteuerung, Kraftstoffanlage und Gemischbildung, Abgasanlage, Abgaswartung an Benzin- und Dieselmotoren, Fehler und Daten mit Testgeräten auslesen.
Am Antrieb: Getriebe, Kupplung, Achsantrieb und Allradantrieb.
Am Fahrwerk: Räder und Reifen, Federung und Dämpfung, Lenkung und Radaufhängung, Bremsen.
An der elektrischen Anlage: Batterien, Ladeanlage, Zündanlage, Beleuchtung,
Komfort- und Sicherheitseinrichtungen.
Ebenfalls selbstständig werden Reparaturen ausgeführt:
Am Motor: Abdichten, Zylinderkopf, Aufladesystemen, Abgasanlagen, Kaltstartsystemen bei Dieselmotoren.
Am Antrieb: Kupplung ersetzen, mechanische und automatische Getriebe sowie Gelenk- und Antriebswellen aus- und einbauen.
Am Fahrwerk: Achsvermessung und Einstellarbeiten, Bremsen auf dem Prüfstand prüfen und nötige Reparaturen ausführen. Kipp-, Hub- und Ladeeinrichtungen prüfen und warten, Bauteile der pneumatischen und elektropneumatischen Luftfederung aus- und einbauen und ersetzen.
An der elektrischen Anlage: Beleuchtung, Zusatzbeleuchtungen und Anhängersteckdosen, Klimaanlagen warten, Fehlerspeicher an Komfort- und Sicherheitseinrichtungen mit Testgeräten auslesen, Datenübermittlungssysteme (Transponder, Ultraschall, Infrarot und Funk) programmieren.
Zudem führen Automobil-Fachmänner selbstständig Schweissarbeiten aus. Sie sind fähig, mit Kunden situationsgerecht zu kommunizieren und kennen die Betriebsabläufe im Kundendienst. Aufgrund von Mustern und Fahrzeugdaten bestimmen sie mit PC-Programmen Ersatzteilnummern. Sie kennen die Sicherheitsvorschriften und das Verhalten bei Unfällen, die Umweltschutz-Vorschriften und wissen, wie man in der praktischen und administrativen Arbeit umweltbelastende Materialien entsorgt und wiederverwertet.
Abschluss: Die Auszeichnung für drei Jahre Ausbildung
Wer das Qualitätsverfahren erfolgreich bestanden hat, erhält ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) und ist berechtigt, den gesetzlich geschützten Titel «Automobil-Fachmann/-frau Nutzfahrzeuge EFZ» zu führen.